Bausparvertrag - Bausparverträge - Bausparen
Ein Sparvertrag, der von einem Bausparer mit einer Bausparkasse abgeschlossen wird, wird als Bausparvertrag bezeichnet.
Er wird im Regelfall für die Finanzierung von wirtschaftlichen Gegebenheiten zum wohnen (z. B. Baufinanzierung) abgeschlossen und die durch den Vertrag festgelegte Bausparsumme mit
einem auch durch den Bausparvertrag festgelegtem Prozentsatz angespart. Wenn ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, werden die allgemeinen Bedingungen für
Bausparverträge Bestandteil des Bausparvertrags. Der bis zur festgelegten Vertragssumme noch nicht vorhandene Teil des Kapitals wird dem Kunden, durch die Zuteilung des
Bausparvertrags, von der Bank als Bauspardarlehen gewährt. Bauspardarlehen werden beim Abschluss von Bausparverträgen mit festgelegten Zinssätzen ausgestattet. Außerdem muss
ein Mindestguthaben und das Erreichen einer festgelegten Bewertungszahl vorhanden sein, um eine Zuteilung des Bauspardarlehens erteilt zu bekommen. Wenn es erforderlich ist, werden die Bauspardarlehen
auch im Grundbuch eingetragen, um sie nachrangig absichern zu können. Bei kleineren Beträgen werden die Darlehenssummen für Bausparverträge jedoch eher
durch eine Negativerklärung abgesichert. Diese Erklärung verpflichtet den Immobilieneigentümer, seine Immobilie in deren Grundbuch nicht ohne die Zustimmung des Begünstigten der
Negativerklärung gegenüber zu beleihen oder gar zu verkaufen. Beträgt die Darlehenssumme einen Betrag bis zu 10000€ so wird in den meisten Fällen auch auf eine
Negativerklärung verzichtet und das Darlehen als Blankodarlehen gewährt. Blankodarlehen sind Darlehen, welche ohne eine Stellung von bewertbaren Sicherheiten von der Bausparkasse an den
Bausparer vergeben werden.
Durch Risikolebensversicherungen sichern die Bausparkassen die ausgezahlten Darlehen für die Bausparverträge zusätzlich gegenüber finanziellen Ausfällen, ab. Dadurch
werden bei dem Todesfall eines Versicherungsnehmers die zu diesem Zeitpunkt noch offenen stehenden Darlehensbeträge durch das Versicherungsunternehmen an die Bausparkassen bezahlt. Die durch
den Abschluss der Versicherung entstehenden Kosten müssen von dem Bausparer getragen werden. Wenn ein Darlehen der Bausparkasse gefordert wird, muss auch eine positive Bonität des
Darlehensnehmers gegeben sein. Das liegt an der Tatsache, dass eine schlechte Bonität auch heißen kann, dass der Darlehensnehmer vorherige Darlehen oder Kredite und Rechnungen nicht bezahlt
hat oder zu viele bis zu diesem Zeitpunkt noch offen hat, sodass die Bank befürchten muss, dass der Darlehensnehmer finanziell nicht in der Lage ist die durch das Darlehen zusätzlich entstehenden
Kosten zu tilgen. Durch diese Darlehen ist es dem Bausparer möglich über die volle Bausparsumme verfügen zu können.

Bausparverträge erweisen sich als eine adäquate Anlageform für vermögenswirksame Leistungen und zur Gewährung der Wohnungsbauprämien und
der Arbeitnehmersparzulagen. Die Summe der auf den Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen, welche auch die vermögenswirksamen Leistungen beinhalten, durch die Bank
gutgeschriebenen Zinsen, Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen, werden als Bausparguthaben bezeichnet. Der Zeitraum, welcher sich zwischen dem Abschluss des Bausparvertrags und
der frühest möglichen Gelegenheit für einen Zuteilungstermin der Bausparsumme befindet, wird als Mindestsparzeit bezeichnet. Die Kriterien des Zuteilungstermins sind davon abhängig,
wann die Auflagen die im Bausparvertrag an eine Auszahlung gestellt sind, erreicht werden. Dazu gehören das Erzielen des fest stehenden Grades der Anzahlung oder die
Bewertungszahl. In den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sind die Kriterien für die Zuteilungsreife niedergeschrieben, sodass der Bausparer jederzeit die
Möglichkeit hat sich erneut darüber zu informieren. Sie variieren je nach vereinbartem Tarif und Bausparkasse, sodass es zu unterschiedlichen Ausführungen kommen kann. Bei den meisten
Bausparverträgen beträgt die Mindestsparzeit einen Zeitraum von etwa 12 bis 80 Monaten, bis die Zuteilungsreife erreicht ist. Die monatlich aufzubringenden Sparzahlungen des Bausparers an den
Bausparvertrag, werden auch Regelsparbeitrag genannt.
Wenn der Regelsparbeitrag aus unterschiedlichen Gründen nicht gezahlt werden kann, gibt es die Möglichkeit die Bausparkasse darüber in einem persönlichem Gespräch und
einer daraus folgenden Beratung zu informieren und den Bausparvertrag so lange ruhen zu lassen, wie die Einzahlung vom Bausparer nicht möglich ist. Der Zeitraum der
Nichtzahlung wird dann in den meisten Fällen am regulärem Ende des Vertrags wieder heran gehangen, um die vertraglich festgehaltene und zu erzielenden Summe zu erreichen und somit den
Bausparvertrag zu erfüllen. Wenn die Bausparkasse bei diesem Fall nicht informiert wird, ist es möglich, dass sie den Bausparvertrag kündigt, da
sie sich dies in den meisten allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehält und der Bausparer mit diesem Verhalten den Bausparvertrag nicht erfüllt. Dadurch wird bei
Abschluss von Bausparverträgen auch meist eine Ausfallversicherung abgeschlossen, welche den Bausparer und die Bank vor finanziellen Ausfällen schützt. Der Regelsparbeitrag richtet
sich in den meisten Fällen nach der ausgesuchten Bausparsumme. Bei diesem kann der Bausparer selbst entscheiden, in welchen Zeitabständen er die zu begleichenden Beiträge bezahlt.
Damit dieses nicht willkürlich und zeitlich unterschiedlich geschieht, ist auch dieser Faktor im Bausparvertrag enthalten.
Durch die anfallenden Zinsen der Laufzeit von Bausparverträgen und die Saldierung aus den eingezahlten Sparbeiträgen, wird die Bewertungszahl von der Bausparkasse errechnet. Diese ist
vor allem für die Reihenfolge der Zuteilung maßgeblich von großer Bedeutung, was darauf zurück geführt werden kann, dass das für die Zuteilung erbrachte Kapital nicht
strikt vorhergesehen werden kann, was zur Folge hat, dass auch keine feste Bewertungszahl bei Vertragsabschluss angegeben werden kann, ab welcher ein Vertrag zugeteilt wird. Aus diesen Gründen
dürfen Bausparkassen keine verbindlichen Aussagen treffen, welche sich auf die Aussichten auf eine Zuteilung der Bausparverträge, beziehen. Die Termine, welche als
Neuberechnung der Bewertungszahlen für Bausparverträge genutzt werden, bezeichnet man als Bewertungsstichtage. Verfügungen, wie Sonderzahlungen und
Änderungen am Bausparvertrag werden durch die Saldierung dessen an diesen Tagen wirksam.
Wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine genügende Bewertungszahl erreicht ist, erfolgt die Zuteilung von Bausparverträgen. Beim Abschluss des
Bausparvertrages wird ein Zuteilungspunkt berechnet, welcher aber nicht garantiert ist und sich je nach der Finanzmarktentwicklung verschieben kann. Bei termingebundenen Vorfinanzierungen kann es
daher zu großen Problemen bei der Baufinanzierung für die Immobilienbesitzer, durch die
Wartezeiten kommen.
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