eCommerce Forum | Internethandel | Shop Optimierung Artikel Schmied Webkatalog, WebverzeichniseCommerce Forum

Zurück   eCommerce Forum | Internethandel | Shop Optimierung > Informationen > Board News

Board News News und Ankündigungen rund um SEOPT und Formlet.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 12.01.2007, 13:46   #1
eren
Admin
 
Benutzerbild von eren
 
Registriert seit: 10.07.2005
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 1.607
Kooperation mit eRecht24.de

Hallo,

es freut mich, dass ich folgende Meldung verkünden darf:

Formlet und eRecht24.de werden zukünftig miteinander kooperieren! Rechtsanwalt Sören Siebert (Kanzlei Siebert) ist Spezialist in Fragen
  • Internetrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht
  • Datenschutzrecht und
  • Markenrecht
Somit hat Formlet einen direkten Ansprechpartner für den Recht-Bereich.

Herr Siebert hat sich bereit erklärt, in regelmäßigen Abständen allgemeine Tipps und Hinweise zu den bekannten Rechtsproblemen im eCommerce, exklusiv für Formlet-Mitglieder, als Download zur Verfügung zu stellen und falls es seine Zeit als Rechtsanwalt erlauben sollte, den Bereich Recht & Gesetz mit Beiträgen zu unterstützen. Auch einige Serviceleistungen, wie z.B. den Shop – Check erhalten Formletter zukünftig zu einem Vorzugspreis.

Das lange Suchen nach einem kompetenten Rechtsanwalt bei Rechtsstreitigkeiten ist nun vorbei, denn im Forum steht den registrierten Mitgliedern ein hochprofessioneller und kompetenter Anwalt zur Verfügung, somit sparen Formletter viel Zeit und nerven und durch den Kontakt im Forum wird die erste Hürde – die Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt – abgenommen!

Wichtiger Hinweis: Auch hier kann selbstverständlich keine individuelle Rechtsberatung erfolgen. Wer einen Rechtsbeistand benötigt, kann sich selbstverständlich an Rechtsanwalt Herrn Siebert wenden. Eine entsprechende Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird direkt mit der Kanzlei Siebert vereinbart.
__________________
Liebe Grüße. Eren.
Ganz vorne dabei sein. Seriös, transparent & erfolgreich!
Professionelle Suchmaschinenoptimierung von SEOPT - optimal gefunden.
Kostenloses SEO Tutorial gefällig?
eren ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 07.02.2007, 09:59   #2
m_ja
User
 
Registriert seit: 01.09.2006
Beiträge: 11
Hallo,
prima dass eine solche Kooperation besteht...

Zitat:
Zitat von eren Beitrag anzeigen
Herr Siebert hat sich bereit erklärt, in regelmäßigen Abständen allgemeine Tipps und Hinweise zu den bekannten Rechtsproblemen im eCommerce, exklusiv für Formlet-Mitglieder, als Download zur Verfügung zu stellen und falls es seine Zeit als Rechtsanwalt erlauben sollte, den Bereich Recht & Gesetz mit Beiträgen zu unterstützen.
Als Anregung an Herrn RA Siebert, so er denn Zeit und Lust zu einem Posting hat:

Mich würde seine Einschätzung zum Thema "Verpflichtung zur Datenschutzbelehrung für Webseiten" im Rahmen des imho in Teilen unsäglichen Telemediengesetzes interessieren. Welcher Handlungsbedarf besteht? Wie sollte eine "konforme" Belehrung umgesetzt werden? Mich machen diese Regulierungen einfach nur kirre ;-)

Siehe auch

Beitrag bei: http://www.luebeckonline.com
m_ja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2007, 11:57   #3
RA Siebert
User
 
Registriert seit: 07.02.2007
Beiträge: 1
Datenschutzbelehrung

Zunächst einmal sollte selbstverständlich jeder Seitenbetreiber die gesetzlichen Regelungen einhalten. Eine verständliche Erklärung über den Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden ist auch ohne gesetzlichen Zwang empfehlenswert.

Über die konkrete Umsetzung hingegen kann man trefflich streiten. Das Gesetz spricht davon, zu Beginn eines Nutzungsvorgangs zu informieren, dies wird aus praktischer Sicht kaum möglich sein. Diese Informationen sollten analog zur Anbieterkennzeichnung aber zumindest durch einen deutlich gestalteten Link jederzeit abrufbar sein. Zudem sollte der Nutzer im Rahmen eines Vertragsschlusses noch einmal zwingend mit der Erklärung konfrontiert werden. Die Einzelheiten des Umfangs der Belehrung sowie eine ggf. notwendigen Einwilligung der Nutzer hängt aber immer von der konkreten Art des Shops sowie des Vertragsschlusses und der Art der erhobenen Daten ab.

Allerdings sollte man darauf hinweisen, dass die nun im TMG benannten Verpflichtungen nicht neu sind. Die Regelung fand sich auch bisher inhaltsgleich im Teledienstedatenschutzgesetz, bisher wurde diese aber wenig beachtet. Mir ist nicht bekannt, dass aus diesem Grunde in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen wurden oder gar gerichtliche Verfahren anhängig waren.

Hintergrund ist, dass ein Verstoß gegen diese Norm im TMG zwar mit einer Geldbuße belegt werden kann. Bezüglich der in der aktuellen Berichterstattung oftmals angesprochenen drohenden Massenabmahnungen ist aber zum einen ein Wettbewerbsverhältnis der Beteiligten erforderlich. Nicht jeder kann jede beliebige Person abmahnen lassen. Zum anderen muss dem Rechtsverstoß auch eine wettbewerbsrechtliche Relevanz zukommen. Nicht jeder formale Rechtsverstoß kann also abgemahnt werden.

Hier muss einfach abgewartet werden, wie die Rechtsprechung diese Anforderungen umsetzt. Ich persönlich habe meine Zweifel, dass im Gegensatz etwa zu einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung jeder Verstoß gegen § 13 TMG auch gleichzeitig einen wettbewerbsrechtlich relevanten und somit abmahnfähigen Rechtsverstoß darstellt.

Viele Grüße

RA Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
RA Siebert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2007, 12:58   #4
m_ja
User
 
Registriert seit: 01.09.2006
Beiträge: 11
Vielen Dank Herr Siebert für Ihre Auführungen.

Ich denke die Kolleginnen und Kollegen hier im Forum sind alle bestrebt gemäß den gesetzlichen Erfordernissen Ihren Shop zu gestalten und zu führen. Das Thema wird uns noch weiterhin beschäftigen. Die kommenden Anforderungen sind aber zum Teil auch technisch komplex umzusetzen. Ich denke hier z.B. nur an die Erfordernis einer "Protokollierung der Einwilligung".

Zitat:
Zitat von RA Siebert Beitrag anzeigen
Über die konkrete Umsetzung hingegen kann man trefflich streiten. Das Gesetz spricht davon, zu Beginn eines Nutzungsvorgangs zu informieren, dies wird aus praktischer Sicht kaum möglich sein.
Eben, man könnte ja auch der Einfachheit halber Warnaufkleber an Router oder am Modem vorschreiben "Achtung, Sie hinterlassen Datenprofile im Internet"? ;-)
m_ja ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:27 Uhr.



SEO by vBSEO 2.4.5