Die krankheitsbedingte Kündigung
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Veröffentlicht: 22.09.2011 15:50
Die krankheitsbedingte Kündigung
Eine Kündigung ist für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer nie eine angenehme Sache. Es müssen zahlreiche Formalitäten gewahrt werden, um ein rechtlich abgesichertes Auseinandergehen der beiden Parteien zu gewährleisten. Die Gründe für einen solchen Schritt sind meist völlig unterschiedlich. Im Groben wird zwischen folgenden Kündigungsformen unterschieden: verhaltensbedingte, personenbedingte, krankheitsbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Die
krankheitsbedingte Kündigung ist die wohl häufigste Form einer personenbedingten Kündigung. Für eine solche Kündigung müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, um von Arbeitsgeberseite aus arbeitsrechtlich korrekt zu agieren. Der Arbeitgeber muss sich einen klaren Überblick über die Erkrankung des Arbeitnehmers verschaffen, insbesondere muss ihm klar sein, in welchem Ausmaß mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. Die Erkrankung des Arbeitnehmers muss zudem zu gravierenden krankheitsbedingten Zusatzkosten oder zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf führen. Vor einer krankheitsbedingten Kündigung müssen Alternativen wie beispielsweise eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder -ort in Erwägung gezogen werden. Zumutbare Überbrückungsmaßnahmen müssen vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ergriffen werden. Ob eine krankheitsbedingte Kündigung rechtmäßig ist, entscheidet sich nach der Situation zum Zeitpunkt des Ausspruchs der
Kündigung. Eine krankheitsbedingte Kündigung wird in verschiedenen Fällen ausgesprochen: Steht eine dauerhafte Erkrankung ohne Aussicht auf Genesung fest, ist eine solche Kündigung zulässig. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, jedoch eine Genesung innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht realistisch, kann eine krankheitsbedingte Kündigung ebenfalls in Kraft treten. Eine lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit, bei der nicht abzusehen ist, ob und wann die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, ist ebenfalls ein Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung. Will der Arbeitgeber wegen häufiger Kurzerkrankungen kündigen, so muss er aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen kurzen Erkrankungen eine Prognose für die Zukunft erstellen.
Kündigung - Krankheitsfall