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| Recht & Gesetz Aktuelle Urteile & Diskussionen. Hinweis: Keine Rechtsberatung. |
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Admin
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Ort: Sankt Augustin
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Nachweis der Zahlung bei NN-Sendungen
passiert gerade kleinen bzw. noch den unerfahrenen Shopbetreibern! Kunde bestellt per Nachnahme im Shop, aber man vergisst das Häckchen bei Nachnahme zu setzen und die Lieferung geht dann auch noch ohne den passenden Zahlschein raus. Der Verwunderung ist dann groß, wenn nach einigen Wochen die Zahlung immer noch nicht eingegangen ist! Plötzlich wird dann einem alles klar und man versucht den Kunden zu kontaktieren um ihm die missliche Lage zu schildern. Man hat Glück, wenn die Kunden dann einsichtig reagieren, doch zu oft kommt es vor, dass der Kunde behauptet, die Lieferung bezahlt zu haben, da ja eine Auslieferung der Ware per Nachnahme gar nicht möglich sei! Somit ist das Thema für solch uneinsichtige Kunden erledigt. Lasst Euch ja nicht in die Irre führen! Denn das BGH hat entschieden, dass der Kunde die Bezahlung nachweisen muss! Siehe Urteil vom 14.09.2005 (AZ: VIII ZR 369/04) Zitat:
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