Risiko Zahlungsausfall
Ohne echte Unterschrift kann der Kunde eine Kreditkartenbuchung
widerrufen, so dass das Risiko des Zahlungsausfalls bisher beim Händler lag.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Deutschland im
April 2002 müssen Kreditkartenunternehmen im Online-Geschäft sich
auch am Missbrauchsrisiko beteiligen. Bisher blieb der Händler auf dem
Schaden allein sitzen, nun müssen sich die Kreditkartenunternehmen
auch am entstandenen Schaden beteiligen. In Folge dieser Entscheidung
zogen sich viele Kreditkartenunternehmen aus dem Online-Geschäft
zurück und kündigten ihre Verträge. Weil jedoch viele Internet-Händler auf
die Kreditkarte als Zahlungsmittel nicht verzichten können, müssen sie
nun neue Verträge mit schlechteren Konditionen abschließen und sich
höchstwahrscheinlich dazu verpflichten das Ausfallrisiko wieder selbst zu tragen.
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